Hier legt die Kanzlei fest, wer einen Schritt abzeichnen muss, bevor er wirksam wird, zum Beispiel die Mandatsannahme, die Freigabe der GwG-Akte oder die Unterschrift unter die Auftragsbestätigung. comply setzt diese Regeln bei jeder Entscheidung durch und hält jede Vorlage und Freigabe mit der damals geltenden Regel fest.
Alle Kanzlei-Mitglieder sehen die Regeln, denn sie gelten für alle. Ändern kann nur die Organisations-Administration. Mandanten sehen die Seite nicht.
In der Einzelpraxis lässt comply die Entscheidung ohne zweite Person zu und schreibt in den Nachweis: Einzelpraxis, Selbstfreigabe, mit den Ausgleichsmaßnahmen, die für das Risiko des Schritts gelten. Eine Wartezeit vor der Freigabe verlangen weder IDW QMS 1 noch die BS WP/vBP; bei Abschlussprüfungen darf die Berichtskritik nicht die verantwortliche Person selbst vornehmen (IDW QMS 1 Tz. 71, A124). Die Einzelpraxis gilt nur, solange genau eine Person aktiv im Kanzlei-Team ist; kommt eine zweite hinzu, setzt comply das Vier-Augen-Prinzip durch: wer vorgelegt hat, kann nicht selbst freigeben. Das steht dann auch auf der Seite Freigaben und Richtlinien und im Kasten Freigaberegel, mit der Zahl der aktiven Personen. Nicht mehr benötigte Zugänge sperren Sie unter Ihr Team.
| Aktion | Wer zeichnet ab (Vorgabe) | Grundlage |
|---|---|---|
| Mandatsannahme und -fortführung | Wirtschaftsprüfer(in), Vier-Augen-Prinzip; bei hohem Risiko zusätzlich Praxisleitung | IDW QMS 1; § 10 Abs. 1, § 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GwG |
| Auftragsannahme | Wirtschaftsprüfer(in), Vier-Augen-Prinzip; bei hohem Risiko zusätzlich Praxisleitung | IDW QMS 1 |
| Beginn der Auftragsdurchführung | Wirtschaftsprüfer(in) | IDW QMS 1; ISA [DE] 220 (Revised) |
| Unterschrift der Kanzlei unter Auftragsbestätigung und Verträge | Wirtschaftsprüfer(in) | ISA [DE] 210 |
| Abschluss der Auftragsdokumentation | Wirtschaftsprüfer(in) | ISA [DE] 230; § 51b Abs. 5 WPO |
| Freigabe der GwG-Akte | GwG-Beauftragte(r) (Untergrenze); bei hohem Risiko Vier-Augen-Prinzip | §§ 8, 10, 11 GwG |
| Zustimmung zu verstärkten Sorgfaltspflichten | Praxisleitung (Untergrenze) | § 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 2 GwG |
| Entscheidung über eine Verdachtsmeldung | GwG-Beauftragte(r) (Untergrenze) | §§ 7, 43 GwG |