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Praxisorganisation

Informationssicherheit: Pflichten und Wege nach den Standards des BSI

Was Gesetz und Berufssatzung verlangen, was das BSI empfiehlt und welcher Nachweis zu Ihrer Praxis passt, Stand 05.10.2026

1Kurz erklärt

Die Seite Informationssicherheit zeigt den Weg als Leiter. Unten stehen die Pflichten: Vorkehrungen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte für jede Praxis (§ 10 Abs. 2 BS WP/vBP), bei Abschlussprüfungen die Sicherheit der Datenverarbeitung (§ 55b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 WPO) und IT-Dienstleister und Cloud-Dienste als Dienstleister (§ 50a Abs. 3 WPO). Darüber stehen die Wege des BSI: die kostenlose Selbstprüfung, das Testat nach der Basis-Absicherung und das ISO 27001-Zertifikat auf der Basis von IT-Grundschutz. Ein Zertifikat verlangen weder Gesetz noch Berufssatzung; Ihr Ziel nennen Sie im Praxisprofil.

Alle Kanzlei-Mitglieder sehen die Seite. Die zwei Fragen im Praxisprofil beantwortet die Organisations-Administration; Option und Zuständigkeit der Pflichten legen Sie auf der Seite der jeweiligen Pflicht fest.

2Ablauf

Von den Fragen zum NachweisKanzlei: Zwei Fragen zur IT im Praxisprofil beantworten; System: Pflichten zeigen, Ziel markieren; Kanzlei: Option und Zuständigkeit je Pflicht festlegen; Kanzlei: Selbstprüfung mit den Checklisten des BSI; Kanzlei: Bei Bedarf Testat oder Zertifikat beauftragenKanzleiSystemZwei Fragen zur IT im PraxisprofilbeantwortenPflichten zeigen, Ziel markierenOption und Zuständigkeit je PflichtfestlegenSelbstprüfung mit den Checklisten desBSIBei Bedarf Testat oder Zertifikatbeauftragen

3So gehen Sie vor

  1. Öffnen. Links auf Praxis klicken, dann oben Informationssicherheit.
  2. Fragen beantworten. Unter Praxisprofil stehen zwei Fragen zur IT: wer sie betreut (die Praxis selbst, ein IT-Dienstleister oder überwiegend Cloud-Dienste) und ob die Praxis ihre Informationssicherheit nachweisen will. Solange sie offen sind, zeigt die Seite einen Hinweis.
  3. Pflichten erledigen. Jede Pflicht auf der Leiter zeigt, ob sie für Ihre Praxis gilt, und führt mit Zur Pflicht zu ihrer Seite mit Option, Zuständigkeit und Status. IT-Dienstleister und Cloud-Dienste erfassen Sie im Dienstleisterregister.
  4. Selbstprüfung. Der „Weg in die Basis-Absicherung“ des BSI prüft mit 19 Checklisten und rund 250 Fragen, wo Ihre Praxis steht; eine erste Erhebung dauert nach Angabe des BSI etwa zwei Tage. Das Ergebnis legen Sie als Nachweis bei der Pflicht Vorkehrungen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte ab.
  5. Nachweis nach außen. Haben Sie ein Testat oder ein Zertifikat als Ziel gewählt, ist diese Stufe markiert. Den Auditor beauftragt Ihre Praxis selbst; die Seite verlinkt die Angaben des BSI zu Ablauf, Gültigkeit und Kosten.

Beginnen Sie mit der Selbstprüfung, auch wenn Sie kein Zertifikat anstreben: Sie zeigt, was fehlt, und ihr Ergebnis ist zugleich der Nachweis Ihrer Vorkehrungen.

4Die Stufen im Vergleich

StufeWer prüftGültigkeitKosten
Selbstprüfung (Weg in die Basis-Absicherung)die Praxis selbstkein Nachweis nach außenkostenlos
Testat nach der Basis-Absicherungein beim BSI zertifizierter IT-Grundschutz-Auditorzwei Jahre, nicht verlängerbarAuditor nach Vereinbarung
ISO 27001-Zertifikat auf der Basis von IT-Grundschutzein vom BSI zertifizierter Auditor, Entscheidung durch das BSIdrei Jahre, mit jährlichen ÜberwachungsauditsAuditor nach Vereinbarung, dazu Gebühren und Auslagen des BSI

5Gut zu wissen

6Häufige Fragen

Brauchen wir ein ISO 27001-Zertifikat?

Nein. Gesetz und Berufssatzung verlangen Vorkehrungen, aber kein Zertifikat. Ein Zertifikat kann sinnvoll sein, wenn Mandanten oder Ausschreibungen es verlangen.

Wo lege ich das Ergebnis der Selbstprüfung ab?

Bei der Pflicht Vorkehrungen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte: Dort bestätigen Sie die Durchsicht und hängen das Ergebnis als Beleg an.