Für jede Unterlage der Praxisorganisation gibt es drei Wege: eine Vorlage von comply verwenden, so wie sie ist oder angepasst; nachlesen, was hineingehört und wie sie aussehen soll, und sie selbst erstellen; oder die eigene, schon vorhandene Unterlage hochladen. Unter Vorlagen stehen die Vorlagen mit dem Namen Ihrer Praxis, als Word-Datei zum Bearbeiten und als PDF.
Alle Kanzlei-Mitglieder sehen die Vorlagen und laden sie herunter. Die ausgefüllte Unterlage legt ab, wer den Nachweis pflegt: bei Schulungen und beim Dienstleisterregister die Organisations-Administration, bei einer Pflicht auch die als zuständig eingetragene Person.
Eine eigene Unterlage zählt genauso wie eine Vorlage von comply, wenn sie enthält, was hineingehört. Die Liste bei jeder Vorlage eignet sich auch, um vorhandene Unterlagen Ihrer Praxis zu prüfen.
| Frage | Antwort |
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| Wofür | Für die erstmalige und laufende Unterrichtung der Mitarbeiter, die mit geldwäscherelevanten Sachverhalten in Berührung kommen können (§ 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG, WPK AuA Tz. 30). Die Form ist frei; die Übergabe geeigneter schriftlicher Schulungsunterlagen und Merkblätter genügt (WPK AuA Tz. 31). Eine Praxis, die nach der WPK-Anordnung vom 27.09.2017 nach § 6 Abs. 9 GwG befreit ist, muss nicht unterrichten; sie kann das Merkblatt freiwillig nutzen. |
| Was hineingehört |
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| Wie sie aussehen soll | Zwei bis drei Seiten, die jede betroffene Person erhält und mit Datum und Unterschrift zur Kenntnis nimmt. Die Kenntnisnahme in comply unter Schulungen im Bereich Geldwäsche erfassen und das unterschriebene Blatt dort als Unterlage ablegen. Die Abschnitte zu den Anhaltspunkten an die eigene Mandantschaft anpassen; aktuelle Typologien veröffentlicht die FIU in ihrem geschützten Bereich. Den Meldeweg nach § 6 Abs. 5 GwG muss nur eine Praxis einrichten, die nicht nach der WPK-Anordnung vom 27.09.2017 nach § 6 Abs. 9 GwG befreit ist; eine befreite Praxis streicht den Satz zum Meldeweg oder nennt freiwillig einen Weg. |
| Zählt für | Unterrichtung der Mitarbeiter |
| Frage | Antwort |
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| Wofür | Für die Verpflichtung vor Dienstantritt auf Verschwiegenheit, Datenschutz, Insider-Regeln und die Regelungen des Qualitätssicherungssystems (§ 6 Abs. 3 BS WP/vBP) und die Verpflichtung zur Verschwiegenheit in Textform mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen (§ 50 WPO). |
| Was hineingehört |
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| Wie sie aussehen soll | Eine Seite, vor dem ersten Arbeitstag unterschrieben oder in Textform bestätigt; eine elektronisch abgegebene und gespeicherte Erklärung genügt nach den Erläuterungen der WPK zur Berufssatzung. Die Verpflichtung nach § 50 WPO erfasst auch Personen in berufsvorbereitender oder sonstiger Hilfstätigkeit; angestellte Personen, die selbst den gleichen Verschwiegenheitspflichten wie der Wirtschaftsprüfer unterliegen, müssen nicht nach § 50 WPO verpflichtet werden, die Verpflichtung vor Dienstantritt nach § 6 Abs. 3 BS WP/vBP gilt aber auch für sie. In comply unter Schulungen mit der Form Verpflichtungserklärung und den Bereichen Verschwiegenheit und Datenschutz erfassen und die Erklärung dort ablegen. |
| Zählt für | Verpflichtung der Beschäftigten, Datenschutz-Verpflichtung der Beschäftigten |
| Frage | Antwort |
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| Wofür | Als Schritt, damit Beschäftigte personenbezogene Daten nur auf Anweisung verarbeiten (Art. 32 Abs. 4 DSGVO); ergänzt die Verpflichtungserklärung bei Dienstantritt. |
| Was hineingehört |
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| Wie sie aussehen soll | Ein bis zwei Seiten, bei Dienstantritt ausgehändigt und mit Datum und Unterschrift zur Kenntnis genommen; eine Form schreibt die Verordnung nicht vor. In comply unter Schulungen im Bereich Datenschutz erfassen. |
| Zählt für | Datenschutz-Verpflichtung der Beschäftigten |
| Frage | Antwort |
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| Wofür | Als Maßnahme, um die Entwicklung der KI-Kompetenz des Personals und anderer Personen zu unterstützen, die im Auftrag der Praxis mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind (Art. 4 Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744). Eine eigene KI-Richtlinie schreibt kein Gesetz vor; der Leitfaden ist eine Option der Praxis. |
| Was hineingehört |
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| Wie sie aussehen soll | Zwei Seiten, die jede Person erhält, die mit KI-Werkzeugen arbeitet; vor der ersten Nutzung besprechen und unter Schulungen im Bereich KI-Kompetenz erfassen. Die Liste der freigegebenen Werkzeuge aktuell halten; jedes Werkzeug mit Mandantendaten steht im Dienstleisterregister. |
| Zählt für | KI-Kompetenz, Berufspflichten beim KI-Einsatz |
| Frage | Antwort |
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| Wofür | Für den Vertrag in Textform mit einem Dienstleister, dem die Praxis Zugang zu Tatsachen eröffnet, die der Verschwiegenheit unterliegen (§ 50a Abs. 3 WPO). |
| Was hineingehört |
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| Wie sie aussehen soll | Textform genügt, also auch eine elektronisch abgeschlossene Vereinbarung oder entsprechende Klauseln im Hauptvertrag. Vor dem ersten Zugang abschließen und beim Dienstleister unter Unterlagen als Verschwiegenheitsverpflichtung ablegen. Dient die Leistung unmittelbar einem einzelnen Mandat, darf der Dienstleister Zugang zu fremden Geheimnissen nur erhalten, wenn der Mandant eingewilligt hat (§ 50a Abs. 5 WPO). Wird die Leistung im Ausland erbracht, muss der dortige Schutz der Geheimnisse dem Schutz im Inland vergleichbar sein, es sei denn, der Schutz der Geheimnisse gebietet dies nicht (§ 50a Abs. 4 WPO). |
| Zählt für | Dienstleister mit Zugang zu Mandantendaten |
| Frage | Antwort |
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| Wofür | Als Nachweis, wer wann zu welchem Thema geschult oder unterwiesen wurde; für die Fortbildung der Berufsträger mit Art und Gegenstand (§ 5 Abs. 5 BS WP/vBP). |
| Was hineingehört |
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| Wie sie aussehen soll | Eine Seite je Veranstaltung. In comply unter Schulungen erfassen und die Liste dort als Teilnahmenachweis ablegen. |
| Frage | Antwort |
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| Wofür | Für die Dokumentation jeder Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 Abs. 5 DSGVO) und die Vorbereitung einer Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 Abs. 3 DSGVO). |
| Was hineingehört |
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| Wie sie aussehen soll | Ein Formular je Vorfall, sofort beginnen und laufend ergänzen; auch Vorfälle ohne Meldepflicht dokumentieren. Unter Anlässe den Anlass Datenpanne erfassen und das Formular bei der Pflicht Datenpannen ablegen. |
| Zählt für | Meldung von Datenpannen |
| Frage | Antwort |
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| Wofür | Für die Festlegung, wer für das Qualitätsmanagement insgesamt und für seine Teile verantwortlich ist (IDW QMS 1 Tz. 21); bei Abschlussprüfungen klar und eindeutig geregelt (§ 50 Abs. 4 BS WP/vBP). |
| Was hineingehört |
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| Wie sie aussehen soll | Eine Seite; jährlich mit der Nachschau bestätigen und bei der Pflicht Verantwortlichkeiten im Qualitätsmanagement als Unterlage ablegen. In der Einzelpraxis steht überall dieselbe Person. |
| Zählt für | Verantwortlichkeiten im Qualitätsmanagement |
| Frage | Antwort |
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| Wofür | Für die Übersicht der Qualitätsziele, der Risiken für ihre Erreichung und der Regelungen, die darauf antworten (IDW QMS 1 Tz. 13); bei Abschlussprüfungen als Verfahren zur Risikobewertung (§ 50 Abs. 2 BS WP/vBP). |
| Was hineingehört |
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| Wie sie aussehen soll | Wenige Zeilen je Bereich; jährlich mit der Nachschau durchsehen und bei Änderungen in der Praxis anpassen. Bei der Pflicht Qualitätsziele, Risiken und Regelungen als Unterlage ablegen. |
| Zählt für | Qualitätsziele, Risiken und Regelungen |
| Frage | Antwort |
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| Wofür | Für das Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten der Praxis als Verantwortliche (Art. 30 Abs. 1 DSGVO); die Ausnahme für Einrichtungen mit weniger als 250 Mitarbeitern greift bei einer Praxis meist nicht, weil sie personenbezogene Daten nicht nur gelegentlich verarbeitet (Art. 30 Abs. 5 DSGVO). |
| Was hineingehört |
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| Wie sie aussehen soll | Ein Blatt je Verarbeitungstätigkeit, typisch für eine Praxis: Mandatsbearbeitung, Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz, Personalverwaltung, Buchhaltung, Internetseite und Kontaktaufnahme (Vorschlag von comply). Bei der Pflicht Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten als Unterlage ablegen und bei jeder neuen Verarbeitung ergänzen. |
| Zählt für | Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten |
| Frage | Antwort |
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| Wofür | Für die Übersicht der Maßnahmen, die ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gewährleisten, und ihre regelmäßige Überprüfung (Art. 32 Abs. 1 DSGVO). |
| Was hineingehört |
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| Wie sie aussehen soll | Zwei bis drei Seiten; die Überprüfung jährlich mit Datum, Ergebnis und Maßnahmen festhalten (Vorschlag von comply) und bei der Pflicht Sicherheit der Verarbeitung als Unterlage ablegen. |
| Zählt für | Sicherheit der Verarbeitung |
| Frage | Antwort |
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| Wofür | Für die Dokumentation, wie die Praxis einer Beschwerde oder einem Vorwurf nachgeht, wenn sich daraus Anhaltspunkte für Verstöße gegen gesetzliche oder fachliche Regeln ergeben (§ 40 BS WP/vBP). |
| Was hineingehört |
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| Wie sie aussehen soll | Ein Vermerk je Beschwerde; vertraulich ablegen, Namen nur, soweit nötig. Bei der Pflicht Beschwerden und Vorwürfe als Unterlage ablegen; die Zahl der Beschwerden fließt in den Nachschau-Entwurf ein. |
| Zählt für | Beschwerden und Vorwürfe |
| Frage | Antwort |
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| Wofür | Für die Prüfung vor einer neuen Verarbeitung, ob sie voraussichtlich ein hohes Risiko hat, und dann für die Folgenabschätzung (Art. 35 Abs. 1 DSGVO). |
| Was hineingehört |
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| Wie sie aussehen soll | Teil 1 vor jeder neuen Verarbeitung, etwa einem neuen Werkzeug oder Dienstleister mit Mandanten- oder Mitarbeiterdaten (Vorschlag von comply); Teil 2 nur bei hohem Risiko. Bei der Pflicht Datenschutz-Folgenabschätzung als Unterlage ablegen. |
| Zählt für | Datenschutz-Folgenabschätzung |
| Frage | Antwort |
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| Wofür | Für die fristgerechte Antwort auf eine Anfrage einer Person zu ihren Daten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO); beim Auskunftsrecht mit den Grenzen durch die Verschwiegenheit (§ 29 Abs. 1 Satz 2 BDSG). |
| Was hineingehört |
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| Wie sie aussehen soll | Ein Blatt je Anfrage; die Frist sofort in den Kalender eintragen (Vorschlag von comply). Bei der Pflicht Anfragen betroffener Personen als Unterlage ablegen. |
| Zählt für | Anfragen betroffener Personen |
| Frage | Antwort |
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| Wofür | Für die Beurteilung fachlicher Mitarbeiter in angemessenen Abständen (§ 7 Abs. 3 BS WP/vBP); in kleineren Praxen mit wenig Fachpersonal auch weniger formal (IDW QMS 1 Tz. A49). |
| Was hineingehört |
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| Wie sie aussehen soll | Ein bis zwei Seiten je Gespräch, vertraulich in der Personalakte; Personaldaten nur so weit wie nötig. Bei der Pflicht Einstellung, Einsatz und Beurteilung der Mitarbeiter die Durchführung bestätigen, den Bogen selbst nicht hochladen (Vorschlag von comply). |
| Zählt für | Einstellung, Einsatz und Beurteilung der Mitarbeiter |
| Frage | Antwort |
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| Wofür | Für die Gesamtplanung aller übernommenen und erwarteten Aufträge (§ 4 Abs. 3 BS WP/vBP), bei überschaubarem Auftragsbestand gegebenenfalls als übersichtliche Terminplanung, die Personal und Zeit mit den übrigen Aufträgen abstimmt (IDW QMS 1 Tz. A106), und für die Quellen der Fachinformation (§ 4 Abs. 1 BS WP/vBP). |
| Was hineingehört |
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| Wie sie aussehen soll | Eine Tabelle oder ein Kalender genügt; bei Änderungen nachführen, mindestens monatlich abgleichen (Vorschlag von comply). Bei der Pflicht Gesamtplanung und Fachinformation als Unterlage ablegen. |
| Zählt für | Gesamtplanung und Fachinformation |