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Geldwäsche

Der Bereich Geldwäsche

Was die Kanzlei nach dem GwG als Ganzes erledigt, Stand 05.10.2026

1Kurz erklärt

Unter Geldwäsche erledigen Sie, was die Kanzlei als Ganzes betrifft: Fälligkeiten, Risikoanalyse, Verdachtsfälle, Hochrisikoländer, die Registrierung bei der FIU und die Aufbewahrung. Die GwG-Akte eines Mandanten führen Sie im Mandat, in Phase 1.

Die Seite sehen alle der Kanzlei; Fälligkeiten, Verdachtsfälle, Hochrisikoländer, FIU-Registrierung und GwG-Aufbewahrung nur die GwG-Beauftragten, die Risikoanalyse zusätzlich die Organisations-Administration.

2Die Seiten

SeiteWofür
GwG-FälligkeitenGwG-Angaben der Mandanten rechtzeitig aktualisieren (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG)
Risikoanalyse und RichtlinienRisikoanalyse der Kanzlei erstellen und die Geldwäscherichtlinie in Kraft setzen (§§ 5, 6 GwG). Siehe Richtlinien
VerdachtsfälleVerdachtsfälle erfassen, entscheiden, die Meldung an die FIU festhalten (§ 43 GwG). Siehe Verdachtsfälle
Hochrisikoländerdie Listen der EU und der FATF. Siehe Hochrisikoländer
FIU-Registrierung (goAML)die Registrierung bei der FIU (§ 45 Abs. 1 Satz 2 GwG)
GwG-AufbewahrungGwG-Akten nach Fristablauf löschen (§ 8 Abs. 4 GwG). Siehe Aufbewahrung und Löschung
Änderungsprotokollwas sich an Listen und Rechtsinhalten geändert hat. Siehe Änderungsprotokoll