Mandatsannahme, Auftragsannahme, Fortführung und die Prüfpunkte zwischen den Phasen, Stand 05.10.2026
1Kurz erklärt
Mandat und Auftrag tragen die ersten beiden Phasen der Geschichte eines Mandats: Kennenlernen (je Mandant) und Vereinbaren (je Auftrag). comply trennt die Mandatsebene (je Mandant) von der Auftragsebene (je Auftrag). Ein Folgeauftrag läuft als Fortführung mit übernommenen Antworten. Gates verhindern, dass ein Schritt vor seiner Voraussetzung erledigt wird.
2Ablauf
3So gehen Sie vor
Mandat annehmen. Beim Mandanten im Reiter Mandat und Aufträge die Abschnitte Integritäts-Erst-Assessment und Vorgänger-Kommunikation beantworten (Zwischenspeichern) und dann Mandat annehmen mit Begründung (Entscheidung speichern). Voraussetzungen: die GwG-Akte ist freigegeben, und Sie erfüllen die Freigaberegel der Kanzlei (Kasten Freigaberegel).
Auftrag anlegen. Im selben Reiter Titel und Geschäftsjahr eintragen, Auftrag anlegen. Hat der Mandant schon einen Auftrag, startet der neue als Auftragsfortführung.
Auftragsannahme. Im Auftrag jede Karte beantworten und Zwischenspeichern; bei einer Fortführung sind die Antworten aus dem Vorauftrag übernommen und es kommen die Fragen nach Veränderungen hinzu.
Entscheiden.Annehmen, Mit Auflagen annehmen oder Ablehnen, jeweils mit Begründung. Wer abzeichnen darf, steht im Kasten Freigaberegel über der Entscheidung (siehe Freigaben und Richtlinien). Verlangt die Regel das Vier-Augen-Prinzip, legt zuerst eine andere Person mit Zur Freigabe vorlegen vor; in der Einzelpraxis wird die Entscheidung als Selbstfreigabe mit Ausgleichsmaßnahme dokumentiert.
Annahme-Akte sichern.Annahme-Akte herunterladen (PDF) für die Handakte.
Phase weiterschalten. Unter Aufträge mit Phase weiterschalten. Ist ein Gate nicht erfüllt, steht dort, was fehlt.
4Gates
Schritt
Voraussetzung
Mandat annehmen oder fortführen
GwG-Akte freigegeben, kein echter Sanktionstreffer, Freigaberegel der Kanzlei erfüllt
Auftrag annehmen
Mandat angenommen; bei Fortführung zusätzlich GwG-Aktualisierung nicht überfällig und Screening jünger als zwölf Monate
Mandatsannahme verlassen
Mandat angenommen und GwG-Akte freigegeben
Auftragsannahme verlassen
Annahme entschieden und ABS gegengezeichnet (oder Ausnahme begründet)
Abschluss verlassen
Vollständigkeitserklärung unterschrieben, Vermerksdatum erfasst, VE nicht nach dem Vermerk
5Gut zu wissen
Abgeschlossene Aufträge werden archiviert, nie gelöscht (Sperrvermerk statt Löschen, § 51b WPO).
Mit Stand sichern halten Sie einen Meilenstein fest; Ereignisse ansehen zeigt alles bis zu diesem Stand.
Auftragsakte exportieren (ZIP) liefert die Akte des Auftrags mit Prüfsummen.